Beratungslehrerin
Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Regierungspräsidien an Schulen Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine berufsbegleitende Ausbildung als Beratungslehrerin / Beratungslehrer absolviert haben.
Aufgabenbereiche sind u. a.:
- Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pädagogisch-psychologischen Methoden bei der Bewältigung von Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten, besonders hinsichtlich Lernstrategien sowie Selbstregulation und Motivation im gesamten Leistungsspektrum.
- Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bei Problemlagen in der Bewältigung des Schulalltags, z.B. bei Unsicherheiten, Prüfungsängsten und Schulabsentismus.
- Beratung von Schülerinnen, Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern bei herausfordernden sozialen Situationen und Gruppenprozessen.
- Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern in Fragen bildungsbiografischer Übergänge und Veränderungen, z.B. bei der Einschulung, beim Wechsel zwischen Schulen und Schularten, bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich, bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse und bei der Orientierung im beruflichen Schulwesen.